Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person Ihrer Wahl dazu, für Sie stellvertretend
- rechtlich zu handeln,
- Verträge
abzuschließen,
Zu jedem dieser Bereiche können dabei Ihre ganz konkreten Wünsche festgehalten werden.
Grundsätzlich genügt auch die mündliche Erteilung einer Vollmacht, allerdings kann der Bevollmächtigte dann keine medizinischen Entscheidungen treffen, die für den Betroffenen lebensbedrohlich sein könnten und auch bei Geldangelegenheiten erlaubt oft nur eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht den Zugriff auf das gesamte Vermögen.
Außerdem kennt der Notar sich am besten mit der juristisch eindeutigen Formulierung aus und seine Beglaubigung bestätigt sowohl die Identität des Betroffenen als auch seine Geschäftsfähigkeit.
Denn gilt jemand als nicht mehr geschäftsfähig, kann er auch niemandem mehr eine Vorsorgevollmacht erteilen und das bedeutet, dass anstelle des Ehegatten oder eines anderen nahen Familienmitglieds automatisch vom Staat ein rechtlicher Betreuer eingesetzt wird der dann diese Entscheidungen trifft.